Pfarrgemeinderat

Auf Anordnung der Diözese inz mußten in allen Pfarren Pfarrgemeinderäte gewählt werden. Die Wahlen wurden in den Kirchen mittels Briefwahl durchgeführt. Es gab Mitglieder des Ausschusses, die aufgrund ihrer Stellung als Obmänner - Religionslehrer - kooptiert wurden. Die anderen mußten gewählt werden. Die Gesamtzahl der Mitglieder des Ausschusses richtete sich nach der Zahl der Bevölkerung.

 

Der Pfarrgemeinderat war nur für liturgische Belange zuständig.