Pfarrkirchenrat

Die gesetzliche Vertretung für die Pfarre ist nach wie vor der Pfarrkirchenrat. Er soll dem Pfarrer hinsichtlich finanzieller Belange zur Seite stehen. Dieser wird nicht von der Pfarrgemeinde gewählt, sondern vom Ortspfarrer vorgeschlagen. Aus diesen Reihen wird dann ein Obmann/frau gewählt.